Rechtsprechung
BSG, 09.07.2003 - B 11 AL 213/02 B |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anzurechnendes Einkommen aus einer kurzzeitigen selbstständigen Tätigkeit im Rahmen der Arbeitslosenhilfe - Begriff der notwendigen Aufwendungen in § 115 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) - Grundsätzliche Bedeutung einer außer Kraft getretenen Vorschrift - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im sozialgerichtlichen Verfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Bremen, 19.02.1999 - S 13 AL 11/96
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2002 - L 15 AL 19/99
- BSG, 09.07.2003 - B 11 AL 213/02 B
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (13)
- BSG, 21.01.1999 - B 11 AL 55/98 R
Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Anrechnung von Arbeitsentgelt aus …
Auszug aus BSG, 09.07.2003 - B 11 AL 213/02 B
Der Beschwerdebegründung ist nicht zu entnehmen, inwiefern zur Frage, ob im vorliegenden Fall § 138 Abs. 1 i.V.m. § 115 AFG oder i.V.m. § 138 Abs. 2 AFG anzuwenden ist, nach der bereits vom LSG zitierten und auch von der Beschwerdeführerin erwähnten Entscheidung des BSG vom 21. Januar 1999, SozR 3-4100 § 115 Nr. 7, noch Klärungsbedarf bestehen soll.Die Ausführungen der Beschwerdebegründung zur Klärungsbedürftigkeit der unter Ziffer 2 formulierten Rechtsfrage sind über den vorstehend angeführten Gesichtspunkt des außer Kraft getretenen Rechts hinaus unzureichend, da vorwiegend auf die Auslegung des - wie erwähnt - nicht einschlägigen § 138 Abs. 2 Nr. 3 AFG abgestellt und auf das den Begriff der "Werbungskosten" betreffende Urteil des BSG vom 21. Januar 1999, SozR 3-4100 § 115 Nr. 7, nur knapp und in die wesentlichen Aussagen dieser Entscheidung ignorierender Weise eingegangen wird.
- BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94
Pflegeversicherung III
Auszug aus BSG, 09.07.2003 - B 11 AL 213/02 B
Es ist deshalb nicht näher darauf einzugehen, dass bei verschiedenen Fragen die Formulierungen unklar erscheinen und dass beispielsweise das BVerfG in der von der Beschwerdeführerin angeführten Entscheidung vom 3. April 2001 (BVerfGE 103, 242 [BVerfG 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94] = SozR 3-3300 § 54 Nr. 2) ausdrücklich im Interesse der Rechtssicherheit die Weiteranwendung beanstandeter Vorschriften für die Zeit bis Ende 2004 zugelassen hat. - BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97
Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166 …
Auszug aus BSG, 09.07.2003 - B 11 AL 213/02 B
Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (…BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65;… SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304 [BVerwG 11.12.1997 - 1 B 60.97];… vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
- Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
Auszug aus BSG, 09.07.2003 - B 11 AL 213/02 B
Denn jedenfalls § 141 SGB III ist gegenüber § 115 AFG in mehrfacher Hinsicht unterschiedlich formuliert und der Gesetzgeber des SGB III wollte mit der Einführung des § 141 die Anrechnung von Nebeneinkommen im Vergleich zur Rechtslage nach dem AFG großzügiger gestalten, um den Anreiz zur Aufnahme von Nebenbeschäftigungen zu erhöhen (BT-Drucks 13/4941 S 180). - BSG, 22.04.1997 - 11 BAr 3/97
Unbestimmte Rechtsbegriffe - Konkretisierung - Grundrecht - Darlegungslast
Auszug aus BSG, 09.07.2003 - B 11 AL 213/02 B
Insoweit lässt die Beschwerde eine substanzielle Argumentation mit inhaltlichem Eingehen auf die einschlägige Rechtsprechung vermissen (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 23). - BFH, 11.06.1996 - I R 8/96
Versteuerung in den USA - Änderung des inländischen Steuerbescheids
Auszug aus BSG, 09.07.2003 - B 11 AL 213/02 B
anzusehen sind, legt die Beschwerdebegründung schon deshalb nicht hinreichend dar, weil sie auf einschlägige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - etwa BFHE 181, 125 = BB 1996, 2603 - ebenso wenig eingeht wie auf die Frage, inwieweit sich bezüglich der steuerrechtlichen Anerkennung von Kinderbetreuungskosten im Laufe der Zeit die Rechtsgrundlagen geändert haben könnten. - BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91
Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht
Auszug aus BSG, 09.07.2003 - B 11 AL 213/02 B
Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (…BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65;… SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304 [BVerwG 11.12.1997 - 1 B 60.97]; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7). - EuGH, 14.12.1995 - C-317/93
Nolte / Landesversicherungsanstalt Hannover
Auszug aus BSG, 09.07.2003 - B 11 AL 213/02 B
Unabhängig davon berücksichtigt die Beschwerdebegründung nicht, dass die Rechtsprechung des EuGH unter Beachtung der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Sozialpolitik diesen auch bei von der Richtlinie 79/7 erfassten Fallgestaltungen einen weiten Entscheidungsspielraum einräumt (EuGH I 1995, 4625 = SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 11). - BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93
Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit
Auszug aus BSG, 09.07.2003 - B 11 AL 213/02 B
Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (…BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304 [BVerwG 11.12.1997 - 1 B 60.97];… vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7). - BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87
Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge
Auszug aus BSG, 09.07.2003 - B 11 AL 213/02 B
Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65;… SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304 [BVerwG 11.12.1997 - 1 B 60.97];… vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7). - BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77
Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen …
- BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75
Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte …
- BSG, 28.11.1975 - 12 BJ 150/75
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Außer …
- LSG Berlin-Brandenburg, 04.04.2011 - L 15 SO 41/11
Regelbedarf, abweichender Bedarf für Bekleidung in Übergrößen
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts klärungsbedürftig und -fähig ist (stellvertretend dazu Bundessozialgericht, Beschluss vom 9. Juli 2003 - Aktenzeichen B 11 AL 213/02 B). - LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2011 - L 15 SO 185/09 Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts klärungsbedürftig und -fähig ist (siehe etwa Bundessozialgericht - BSG -, Beschluss vom 09. Juli 2003 - B 11 AL 213/02 B).
- LSG Berlin-Brandenburg, 02.02.2011 - L 15 SO 2/11 Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts klärungsbedürftig und -fähig ist (stellvertretend dazu Bundessozialgericht, Beschluss vom 9. Juli 2003 - Aktenzeichen B 11 AL 213/02 B).